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2 K 128/11•FG Hamburg 2. Senat, 2012-01-13, 2 K 128/11
2 K 128/11Steuergericht / 2. Abteilung13.01.2012
Die Organisation der Fristenkontrolle und Ausgangskontrolle im Büro eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts muss so aufgebaut sein, dass menschliches Versagen möglichst ausgeschlossen ist und bei normalem Verlauf der Dinge ein unterlaufener Fehler aufgefangen wird(Rn.27) .
Entscheidungsdatum: 2012-01-13
Aktenzeichen: 2 K 128/11
ECLI: ECLI:DE:FGHH:2012:0113.2K128.11.0A
Dokumenttyp: Urteil
Die Organisation der Fristenkontrolle und Ausgangskontrolle im Büro eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts muss so aufgebaut sein, dass menschliches Versagen möglichst ausgeschlossen ist und bei normalem Verlauf der Dinge ein unterlaufener Fehler aufgefangen wird(Rn.27) .
Nichtzulassungsbeschwerde (Az. des BFH: IV B 22/12).
Die Revision wurde zugelassen. Das Beschwerdeverfahren wird unter dem Az. IV R 18/13 als Revisionsverfahren fortgeführt (BFH-Beschluss vom 16.5.2013 IV B 22/12, nicht dokumentiert).
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