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5 V 295/11•FG Hamburg 5. Senat, 2012-01-12, 5 V 295/11
5 V 295/11Steuergericht / 5. Abteilung12.01.2012
Im Rahmen eines Verfahrens auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 69 FGO ist es grundsätzlich ohne Bedeutung, ob einem Antrag auf Erlass einer Billigkeitsmaßnahme gem. §§ 163, 227 AO stattzugeben wäre(Rn.24) .
Entscheidungsdatum: 2012-01-12
Aktenzeichen: 5 V 295/11
ECLI: ECLI:DE:FGHH:2012:0112.5V295.11.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 69 FGO, § 74 FGO, § 163 AO, § 227 AO, § 15 UStG 2005
Im Rahmen eines Verfahrens auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 69 FGO ist es grundsätzlich ohne Bedeutung, ob einem Antrag auf Erlass einer Billigkeitsmaßnahme gem. §§ 163, 227 AO stattzugeben wäre(Rn.24) .
Das Beschwerdeverfahren wurde nach Rücknahme der Beschwerde eingestellt (BFH-Beschluss vom 9.3.2012, Az. V B 28/12, nicht dokumentiert).
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