FG Hamburg 2. Senat, 2011-07-20, 2 K 22/10

2 K 22/10Steuergericht / 2. Abteilung20.07.2011

Regest

Die Absenkung der aktiven Bezüge auf 0 € unter Aufrechterhaltung der Pensionszusage führen zur sog. Nur-Pension, für die wegen der damit einhergehenden Überversorgung eine Rückstellung gem. § 6a EStG nicht gebildet werden darf(Rn.41) .

Gesamter Gesetzestext

FG Hamburg 2. Senat — 2 K 22/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-20

Aktenzeichen: 2 K 22/10

ECLI: ECLI:DE:FGHH:2011:0720.2K22.10.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 6a Abs 1 EStG 1997, § 6a Abs 1 EStG 2002

Leitsatz

Die Absenkung der aktiven Bezüge auf 0 € unter Aufrechterhaltung der Pensionszusage führen zur sog. Nur-Pension, für die wegen der damit einhergehenden Überversorgung eine Rückstellung gem. § 6a EStG nicht gebildet werden darf(Rn.41) .

Orientierungssatz

  1. Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. des BFH: I B 133/11).

  2. Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde als unzulässig verworfen (BFH-Beschluss vom 12.6.2012 I B 133/11, nicht dokumentiert).

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.