LG Hamburg 25. Zivilkammer, 2010-05-12, 325 O 340/09

325 O 340/09Kantonsgericht12.05.2010

Gesamter Gesetzestext

LG Hamburg 25. Zivilkammer — 325 O 340/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-12

Aktenzeichen: 325 O 340/09

ECLI: ECLI:DE:LGHH:2010:0512.325O340.09.0A

Dokumenttyp: Urteil

Tenor

I. Die einstweilige Verfügung vom 30.09.2009 wird aufgehoben und der ihr zugrunde liegende Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

II. Die Kostenentscheidung des Beschlusses vom 30.09.2009 wird abgeändert: Die Kosten des Verfahrens fallen insgesamt dem Antragsteller zur Last.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Antragsteller bleibt nachgelassen, die Kostenvollstreckung der Antragsgegnerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils für die Antragsgegnerin vollstreckbaren Kostenbetrages abzuwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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