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VfGBbg 6/18•VerfG Potsdam, 2018-03-16, VfGBbg 6/18
Entscheidungsdatum: 2018-03-16
Aktenzeichen: VfGBbg 6/18
Dokumenttyp: Beschluss
Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.
Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 21 Satz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg zu verwerfen, nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 26. Februar 2018 auf Bedenken gegen die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde hingewiesen worden ist und diese nicht ausgeräumt worden sind.
Der Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.
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