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22 C 125/15•AG Oranienburg, 2015-07-30, 22 C 125/15
22 C 125/15Gericht erster Instanz30.07.2015
Entscheidungsdatum: 2015-07-30
Aktenzeichen: 22 C 125/15
Dokumenttyp: Beschluss
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 412,29 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 29.05.2015 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtssstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
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