VerfG Potsdam, 2018-02-16, VfGBbg 196/17

VfGBbg 196/17Übriges Gericht16.02.2018

Gesamter Gesetzestext

VerfG Potsdam — 2018-02-16 — VfGBbg 196/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-02-16

Aktenzeichen: VfGBbg 196/17

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 21 Satz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg als unzulässig zu verwerfen, nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 4. Januar 2018 auf Bedenken gegen die Zulässigkeit seiner Verfassungsbeschwerde hingewiesen worden ist und diese Bedenken auch durch sein Schreiben vom 8. Januar 2018 nicht ausgeräumt worden sind. Es bleibt dabei, dass die Verfassungsbeschwerde infolge mangelnder Rechtswegerschöpfung unzulässig ist und im Übrigen nicht dem Begründungserfordernis aus § 20 Abs. 1 Satz 2, § 46 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg entspricht.

Der Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.

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