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VfGBbg 6/17•VerfG Potsdam, 2018-03-16, VfGBbg 6/17
Entscheidungsdatum: 2018-03-16
Aktenzeichen: VfGBbg 6/17
Dokumenttyp: Beschluss
Der Kostenantrag wird verworfen.
Der am 9. Januar 2018 gestellte Antrag des Äußerungsberechtigten, der Beschwerdeführerin die Kosten des Verfassungsbeschwerdeverfahrens aufzuerlegen, war zu verwerfen. Das Verfassungsbeschwerdeverfahren ist gemäß § 32 Abs. 1 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) kostenfrei und der Äußerungsberechtigte hat gemäß § 32 Abs. 7 VerfGGBbg keinen Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Auslagen.
Der Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.
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