VerfG Potsdam, 2018-03-16, VfGBbg 6/17

VfGBbg 6/17Übriges Gericht16.03.2018

Gesamter Gesetzestext

VerfG Potsdam — 2018-03-16 — VfGBbg 6/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-03-16

Aktenzeichen: VfGBbg 6/17

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Der Kostenantrag wird verworfen.

Gründe

Der am 9. Januar 2018 gestellte Antrag des Äußerungsberechtigten, der Beschwerdeführerin die Kosten des Verfassungsbeschwerdeverfahrens aufzuerlegen, war zu verwerfen. Das Verfassungsbeschwerdeverfahren ist gemäß § 32 Abs. 1 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) kostenfrei und der Äußerungsberechtigte hat gemäß § 32 Abs. 7 VerfGGBbg keinen Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Auslagen.

Der Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.

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