LSG Berlin-Brandenburg 13. Senat, 2013-01-30, L 13 SF 266/12 AB

L 13 SF 266/12 ABSozialversicherungsgericht / Division 1330.01.2013

Gesamter Gesetzestext

LSG Berlin-Brandenburg 13. Senat — 2013-01-30 — L 13 SF 266/12 AB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-01-30

Aktenzeichen: L 13 SF 266/12 AB

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Das Befangenheitsgesuch gegen den Richter am Sozialgericht Ö in dem Verfahren S 192 SB 261/10 wird an das instanziell zuständige Sozialgericht Berlin verwiesen.

Gründe

Für das am 27. November 2012 beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingegangene und ausdrücklich bei diesem anhängig gemachte Befangenheitsgesuch des Klägers gegen den Richter am Sozialgericht Ö im Verfahren S 192 SB 261/10 ist das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg nach § 60 Absatz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) in Verbindung mit § 45 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO) instanziell nicht das zuständige Gericht. Das Gesuch war daher nach Anhörung der Beteiligten in entsprechender Anwendung von § 98 Satz 1 SGG an das Sozialgericht Berlin zu verweisen.

Der Beschluss ist nach § 98 Satz 2 SGG unanfechtbar.

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