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L 13 SF 266/12 AB•LSG Berlin-Brandenburg 13. Senat, 2013-01-30, L 13 SF 266/12 AB
L 13 SF 266/12 ABSozialversicherungsgericht / Division 1330.01.2013
Entscheidungsdatum: 2013-01-30
Aktenzeichen: L 13 SF 266/12 AB
Dokumenttyp: Beschluss
Das Befangenheitsgesuch gegen den Richter am Sozialgericht Ö in dem Verfahren S 192 SB 261/10 wird an das instanziell zuständige Sozialgericht Berlin verwiesen.
Für das am 27. November 2012 beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingegangene und ausdrücklich bei diesem anhängig gemachte Befangenheitsgesuch des Klägers gegen den Richter am Sozialgericht Ö im Verfahren S 192 SB 261/10 ist das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg nach § 60 Absatz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) in Verbindung mit § 45 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO) instanziell nicht das zuständige Gericht. Das Gesuch war daher nach Anhörung der Beteiligten in entsprechender Anwendung von § 98 Satz 1 SGG an das Sozialgericht Berlin zu verweisen.
Der Beschluss ist nach § 98 Satz 2 SGG unanfechtbar.
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