VerfG Potsdam, 2012-08-17, 35/12

35/12Übriges Gericht17.08.2012

Gesamter Gesetzestext

VerfG Potsdam — 2012-08-17 — 35/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-08-17

Aktenzeichen: 35/12

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 21 Satz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg zu verwerfen, nachdem die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 31. Mai 2012 auf Bedenken gegen die Zulässigkeit ihrer Verfassungsbeschwerde hingewiesen worden ist.

Der Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.

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