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35/12•VerfG Potsdam, 2012-08-17, 35/12
Entscheidungsdatum: 2012-08-17
Aktenzeichen: 35/12
Dokumenttyp: Beschluss
Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.
Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 21 Satz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg zu verwerfen, nachdem die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 31. Mai 2012 auf Bedenken gegen die Zulässigkeit ihrer Verfassungsbeschwerde hingewiesen worden ist.
Der Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.
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