VerfG Potsdam, 2017-09-15, VfGBbg 18/17

VfGBbg 18/17Übriges Gericht15.09.2017

Gesamter Gesetzestext

VerfG Potsdam — 2017-09-15 — VfGBbg 18/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-09-15

Aktenzeichen: VfGBbg 18/17

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 21 Satz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg als unzulässig zu verwerfen, nachdem die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 23. Mai 2017 auf Bedenken gegen die Zulässigkeit ihrer Verfassungsbeschwerde hingewiesen worden ist und diese Bedenken nicht ausgeräumt worden sind. Es bleibt dabei, dass die Verfassungsbeschwerde aus Gründen der Subsidiarität unzulässig ist.

Der Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.

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