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L 27 R 131/13 B•LSG Berlin-Brandenburg 27. Senat, 2013-06-12, L 27 R 131/13 B
L 27 R 131/13 BSozialversicherungsgericht / Division 2712.06.2013
Entscheidungsdatum: 2013-06-12
Aktenzeichen: L 27 R 131/13 B
Dokumenttyp: Beschluss
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 16. Januar 2013 aufgehoben.
Die Kosten des nach § 109 Sozialgerichtsgesetz eingeholten Gutachtens des Orthopäden Dr. R vom 8. Dezember 2011 werden der Staatskasse auferlegt, weil es den Kläger zur Rücknahme bewegt und damit maßgeblich zur Erledigung des Rechtsstreits beigetragen hat.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 177 SGG).
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