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6 U 49/24•OLG Brandenburg 6. Zivilsenat, 2025-05-14, 6 U 49/24
6 U 49/24Obergericht / Civil Chamber 614.05.2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-14
Aktenzeichen: 6 U 49/24
ECLI: ECLI:DE:OLGBB:2025:0514.6U49.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Das am 13.05.2025 verkündete Urteil des Senats wird gemäß § 319 ZPO wegen einer offenbaren Unrichtigkeit auf S. 2 unter Ziff. II der Gründe im ersten Absatz dahingehend berichtigt, dass es statt „Die statthafte Berufung des Klägers ...“ heißt „Die statthafte Berufung des Beklagten ...“
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