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2 U 60/24•OLG Brandenburg 2. Zivilsenat, 2024-12-16, 2 U 60/24
2 U 60/24Obergericht / II. Zivilkammer16.12.2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-16
Aktenzeichen: 2 U 60/24
ECLI: ECLI:DE:OLGBB:2024:1216.2U60.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Die Klägerin ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 30.000,00 € festgesetzt.
Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.
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