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2 OAus 35/24•OLG Brandenburg 2. Strafsenat, 2024-10-17, 2 OAus 35/24
2 OAus 35/24Obergericht / II. Strafkammer17.10.2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-17
Aktenzeichen: 2 OAus 35/24
ECLI: ECLI:DE:OLGBB:2024:1017.2OAUS35.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine vereinfachte Auslieferung vorliegen.
Die beabsichtigte Bewilligung der Auslieferung wird gerichtlich bestätigt.
Der Verfolgte hat sich nach richterlicher Belehrung in seiner Vernehmung vor dem Amtsgericht Brandenburg an der Havel vom 2. Oktober 2024 auch über die Unwiderruflichkeit seiner Erklärung mit der vereinfachten Auslieferung einverstanden erklärt. Bedenken gegen die Wirksamkeit dieser Erklärung bestehen nicht.
Die Entschließung der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg, keine Bewilligungshindernisse geltend machen zu wollen, ist rechtsfehlerfrei getroffen und wird nach vollumfänglicher Überprüfung gerichtlich bestätigt.
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