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6 O 155/20•LG Cottbus 6. Zivilkammer, 2021-09-06, 6 O 155/20
6 O 155/20Kantonsgericht06.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-06
Aktenzeichen: 6 O 155/20
ECLI: ECLI:DE:LGCOTTB:2021:0906.6O155.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Das Endurteil des Landgerichts Cottbus - 6. Zivilkammer - vom 02.08.2021 wird auf Antrag der Klägerin vom 23.08.2021 im Tatbestand wie folgt berichtigt:
„Im Übrigen wird nur in den Überschriften der Fettdruck verwendet.“
richtig heißen:
„Im Übrigen befinden sich auf den vorgelegten Seiten der Versicherungsbedingungen weitere Fettdrucke, im Wesentlichen in den Überschriften, vereinzelt auch über die Überschrift hinausgehend.“
„11.365,80“
richtig heißen:
„11.964,00“
Der zulässige Antrag ist begründet.
Die vom Klägervertreter beantragte Berichtigung musste minimal angepasst werden. Sie würde dazu führen, dass aus dem Satz die ursprüngliche (und nicht unrichtige) Aussage verloren ginge, dass die meisten Fettdrucke in den Überschriften vorkommen. Jedoch können nur Unrichtigkeiten im Wege der Tatbestandsberichtigung korrigiert werden.
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