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21 Sa 1374/20•LArbG Berlin-Brandenburg 21. Kammer, 2021-07-05, 21 Sa 1374/20
21 Sa 1374/20Arbeitsgericht / Chamber 2105.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-05
Aktenzeichen: 21 Sa 1374/20
ECLI: ECLI:DE:LAGBEBB:1921:0705.21SA1374.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
I. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Juni 2021 - 21 Sa 1374/20 - wird dahin berichtigt, dass der Sachtenor wie folgt lautet:
„Das beklagte Land wird verurteilt, den Kläger als Schulleiter der Staatlichen A Berlin und Schule für B in Vollzeit weiter zu beschäftigten.“
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Sachtenor des Urteils des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Juli 2021 - 21 Sa 1374/20 - enthält offenbare Schreibfehler und ist deshalb nach § 319 Absatz 1 ZPO von Amts wegen zu berichtigen.
Für die Zulassung der Rechtsbeschwerde besteht nach § 72 Absatz 2, § 78 Satz 2 ArbGG kein Anlass.
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