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2 U 1/18•OLG Brandenburg 2. Zivilsenat, 2020-02-26, 2 U 1/18
2 U 1/18Obergericht / II. Zivilkammer26.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-26
Aktenzeichen: 2 U 1/18
ECLI: ECLI:DE:OLGBB:2020:0226.2U1.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Der Kläger ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 7.685,13 € festgesetzt.
Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.
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