VerfG Potsdam, 2018-11-30, VfGBbg 55/18

VfGBbg 55/18Übriges Gericht30.11.2018

Gesamter Gesetzestext

VerfG Potsdam — 2018-11-30 — VfGBbg 55/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-11-30

Aktenzeichen: VfGBbg 55/18

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 21 Satz 1 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) als unzulässig zu verwerfen.

Dieser Beschluss bedarf gemäß § 21 Satz 2 VerfGGBbg keiner weiteren Begründung, nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben des Gerichts vom 22. Oktober 2018 auf Bedenken gegen die Zulässigkeit seiner Verfassungsbeschwerde hingewiesen worden ist und diese Bedenken nicht ausgeräumt worden sind.

Der Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.

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