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7 Sa 997/19•LArbG Berlin-Brandenburg 7. Kammer, 2020-03-03, 7 Sa 997/19
7 Sa 997/19Arbeitsgericht / Chamber 703.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-03
Aktenzeichen: 7 Sa 997/19
Dokumenttyp: Beschluss
I. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11.02.2020 – 7 Sa 997/19 – wird in seinem Tenor zu I wie folgt berichtigt:
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 30.04.2019 – 8 Ca 10030/18 – abgeändert und die Klage abgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Das genannte Urteil war wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers gemäß § 319 ZPO nach Anhörung der Parteien entsprechend zu berichtigen, da es dort versehentlich hieß „gegen“ anstelle „wird“. Diese Entscheidung konnte durch die Vorsitzende allein ergehen (§§ 64 Abs. 7, 53 Abs. 1 Satz 1 ArbGG).
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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