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2 U 93/20•OLG Brandenburg 2. Zivilsenat, 2020-11-18, 2 U 93/20
2 U 93/20Obergericht / II. Zivilkammer18.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-18
Aktenzeichen: 2 U 93/20
ECLI: ECLI:DE:OLGBB:2020:1118.2U93.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Der Kläger ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 42.197,40 € festgesetzt.
Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.
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