VerfG Potsdam, 2017-12-15, VfGBbg 49/17

VfGBbg 49/17Übriges Gericht15.12.2017

Gesamter Gesetzestext

VerfG Potsdam — 2017-12-15 — VfGBbg 49/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-12-15

Aktenzeichen: VfGBbg 49/17

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 21 Satz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg zu verwerfen, nachdem die Beschwerdeführer mit Schreiben vom 10. Oktober 2017 auf Bedenken gegen die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde hingewiesen worden sind und diese nicht ausgeräumt worden sind.

Der Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.

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