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50 UR II 485/15 (2)•AG Potsdam, 2015-11-29, 50 UR II 485/15 (2)
50 UR II 485/15 (2)Gericht erster Instanz29.11.2015
Entscheidungsdatum: 2015-11-29
Aktenzeichen: 50 UR II 485/15 (2)
Dokumenttyp: Beschluss
Die Erinnerung vom 05.11.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 15.10.2015 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat nach wie vor seine Vermögensverhältnisse nicht vollumfänglich dargelegt und glaubhaft gemacht.
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