LG Berlin II 27. Zivilkammer, 2025-08-11, 27 O 282/25 eV

27 O 282/25 eVKantonsgericht11.08.2025

Regest

Zur Selbstwiderlegung des Verfügungsgrundes für eine einstweilige Verfügung auf vorbeugende Unterlassung einer bevorstehenden Buchveröffentlichung bei zu zögerlicher Beschreitung des Rechtsweges.(Rn.1)

Gesamter Gesetzestext

LG Berlin II 27. Zivilkammer — 27 O 282/25 eV — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-08-11

Aktenzeichen: 27 O 282/25 eV

ECLI: ECLI:DE:LGBE2:2025:0811.27O282.25EV.00

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG ... mehr

Leitsatz

Zur Selbstwiderlegung des Verfügungsgrundes für eine einstweilige Verfügung auf vorbeugende Unterlassung einer bevorstehenden Buchveröffentlichung bei zu zögerlicher Beschreitung des Rechtsweges.(Rn.1)

Orientierungssatz

Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur vorbeugenden Unterlassung einer angekündigten Buchveröffentlichung ist regelmäßig unbegründet, wenn der Antragsteller trotz Kenntnis der bevorstehenden Veröffentlichung nicht unverzüglich gerichtliche Schritte einleitet und dadurch den Verfügungsgrund selbst widerlegt.(Rn.1)

Sonstiger Orientierungssatz

Hinweis der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs: Das Gericht teilt mit, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach dem Hinweisbeschluss zurückgenommen worden ist.

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