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85 F 85/20•AG Schöneberg, 2020-12-18, 85 F 85/20
85 F 85/20Gericht erster Instanz18.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-18
Aktenzeichen: 85 F 85/20
ECLI: ECLI:DE:AGBESB:2020:1218.85F85.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Der Beschluss vom 3.8.2020 wird wie folgt abgeändert:
Der Verfahrenswert wird auf 1.500,00 € festgesetzt. Der Vergleichswert des Vergleiches vom 4.12.2020 übersteigt den Verfahrenswert um weitere 1500,00 €.
1 Die Kostenentscheidung beruht auf § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG.
2 Die Festsetzung des Verfahrenswertes beruht auf § 45 FamFG.
3 Auf den Anhörungsvermerk vom 4.12.2020 wird Bezug genommen.
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