AG Tiergarten, 2024-03-12, 265a Ds 123/23

265a Ds 123/23Gericht erster Instanz12.03.2024

Regest

Ein in Berlin tätiger Strafverteidiger hat nur Anspruch auf Unterkunft in einem gehobenen Mittelklassehotel bis zu einer Höhe von 150,00 Euro. Bei Übernachtung in einem höherpreisigen Hotel wird lediglich dieser Höchstbetrag statt der tatsächlichen Kosten erstattet.(Rn.2)

Gesamter Gesetzestext

AG Tiergarten — 265a Ds 123/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-03-12

Aktenzeichen: 265a Ds 123/23

ECLI: ECLI:DE:AGBETG:2024:0312.265A.DS123.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Orientierungssatz

Ein in Berlin tätiger Strafverteidiger hat nur Anspruch auf Unterkunft in einem gehobenen Mittelklassehotel bis zu einer Höhe von 150,00 Euro. Bei Übernachtung in einem höherpreisigen Hotel wird lediglich dieser Höchstbetrag statt der tatsächlichen Kosten erstattet.(Rn.2)

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