LG Berlin II 67. Zivilkammer, 2024-06-20, 67 S 83/24

67 S 83/24Kantonsgericht20.06.2024

Regest

Eine mietvertragliche Indexmietvereinbarung, die ausdrückliche Ausführungen allein zu den indexbezogenen Erhöhungsmöglichkeiten des Vermieters, nicht aber zu den Möglichkeiten des Mieters enthält, den Mietzins indexbezogen abzusenken, ist nicht nur als Individualvereinbarung, sondern auch als vom Vermieter gestellte Formularklausel unwirksam.(Rn.3) (Rn.4)

Gesamter Gesetzestext

LG Berlin II 67. Zivilkammer — 67 S 83/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-06-20

Aktenzeichen: 67 S 83/24

ECLI: ECLI:DE:LGBE2:2024:0620.67S83.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 305c Abs 2 BGB, § 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 557b Abs 1 BGB, § 557b Abs 5 BGB ... mehr

Rechtskraft: ja

Leitsatz

Eine mietvertragliche Indexmietvereinbarung, die ausdrückliche Ausführungen allein zu den indexbezogenen Erhöhungsmöglichkeiten des Vermieters, nicht aber zu den Möglichkeiten des Mieters enthält, den Mietzins indexbezogen abzusenken, ist nicht nur als Individualvereinbarung, sondern auch als vom Vermieter gestellte Formularklausel unwirksam.(Rn.3) (Rn.4)

Orientierungssatz

Hinweis der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs: Das Berufungsverfahren hat sich durch Zurückweisungsbeschluss erledigt.

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