Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 1. Senat, 2024-01-15, OVG 1 S 3/24

OVG 1 S 3/24Verwaltungsgericht / 1. Abteilung15.01.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 1. Senat — OVG 1 S 3/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-01-15

Aktenzeichen: OVG 1 S 3/24

ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2024:0115.OVG1S3.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Die Gründe des Beschlusses vom 6. Januar 2024 (OVG 1 S 3/24) werden wegen offenbarer Unrichtigkeit berichtigt. Im ersten Satz in Teil I. der Gründe heißt es richtig: „8. Januar 2024“ anstatt „8. Mai 2023.“

Gründe

1 Die Berichtigung beruht auf § 118 Abs. 1 VwGO. Sie erfolgt von Amts wegen. Es handelt sich um einen für alle Beteiligten offensichtlichen Schreibfehler. Die Beteiligten sind zu der beabsichtigten Berichtigung telefonisch angehört worden. Sie haben keine Einwände erhoben.

2 Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).

Permalink

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.