LG Berlin 67. Zivilkammer, 2023-03-14, 67 S 10/23

67 S 10/23Kantonsgericht14.03.2023

Regest

Der Eigenbedarf des Vermieters macht die Kündigung des Mietverhältnisses nicht „notwendig“ im Sinne einer gesetzesverstärkenden Bestandsschutzklausel, wenn es dem Vermieter möglich ist, den von ihm behaupteten Wohnbedarf in der Gemeinde durch den Erwerb oder die Anmietung von Alternativwohnraum zu decken.(Rn.6)

Gesamter Gesetzestext

LG Berlin 67. Zivilkammer — 67 S 10/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-03-14

Aktenzeichen: 67 S 10/23

ECLI: ECLI:DE:LGBE:2023:0314.67S10.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Der Eigenbedarf des Vermieters macht die Kündigung des Mietverhältnisses nicht „notwendig“ im Sinne einer gesetzesverstärkenden Bestandsschutzklausel, wenn es dem Vermieter möglich ist, den von ihm behaupteten Wohnbedarf in der Gemeinde durch den Erwerb oder die Anmietung von Alternativwohnraum zu decken.(Rn.6)

Orientierungssatz

Hinweis der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs: Das Gericht teilt mit, dass die Berufung nach dem Hinweisbeschluss zurückgewiesen worden ist.

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