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67 S 10/23•LG Berlin 67. Zivilkammer, 2023-03-14, 67 S 10/23
67 S 10/23Kantonsgericht14.03.2023
Der Eigenbedarf des Vermieters macht die Kündigung des Mietverhältnisses nicht „notwendig“ im Sinne einer gesetzesverstärkenden Bestandsschutzklausel, wenn es dem Vermieter möglich ist, den von ihm behaupteten Wohnbedarf in der Gemeinde durch den Erwerb oder die Anmietung von Alternativwohnraum zu decken.(Rn.6)
Entscheidungsdatum: 2023-03-14
Aktenzeichen: 67 S 10/23
ECLI: ECLI:DE:LGBE:2023:0314.67S10.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Der Eigenbedarf des Vermieters macht die Kündigung des Mietverhältnisses nicht „notwendig“ im Sinne einer gesetzesverstärkenden Bestandsschutzklausel, wenn es dem Vermieter möglich ist, den von ihm behaupteten Wohnbedarf in der Gemeinde durch den Erwerb oder die Anmietung von Alternativwohnraum zu decken.(Rn.6)
Hinweis der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs: Das Gericht teilt mit, dass die Berufung nach dem Hinweisbeschluss zurückgewiesen worden ist.
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