LG Berlin 67. Zivilkammer, 2023-02-14, 67 S 5/23

67 S 5/23Kantonsgericht14.02.2023

Regest

Bezeichnet der Vermieter die Bedarfsperson in der Erklärung einer Eigenbedarfskündigung mit einem vollständig unzutreffenden Nachnamen, ist die Kündigung wegen Verstoßes gegen § 573 Abs. 3 BGB unwirksam.(Rn.4)

Gesamter Gesetzestext

LG Berlin 67. Zivilkammer — 67 S 5/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-02-14

Aktenzeichen: 67 S 5/23

Dokumenttyp: Beschluss

Rechtskraft: ja

Leitsatz

Bezeichnet der Vermieter die Bedarfsperson in der Erklärung einer Eigenbedarfskündigung mit einem vollständig unzutreffenden Nachnamen, ist die Kündigung wegen Verstoßes gegen § 573 Abs. 3 BGB unwirksam.(Rn.4)

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