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67 S 5/23•LG Berlin 67. Zivilkammer, 2023-02-14, 67 S 5/23
67 S 5/23Kantonsgericht14.02.2023
Bezeichnet der Vermieter die Bedarfsperson in der Erklärung einer Eigenbedarfskündigung mit einem vollständig unzutreffenden Nachnamen, ist die Kündigung wegen Verstoßes gegen § 573 Abs. 3 BGB unwirksam.(Rn.4)
Entscheidungsdatum: 2023-02-14
Aktenzeichen: 67 S 5/23
Dokumenttyp: Beschluss
Rechtskraft: ja
Bezeichnet der Vermieter die Bedarfsperson in der Erklärung einer Eigenbedarfskündigung mit einem vollständig unzutreffenden Nachnamen, ist die Kündigung wegen Verstoßes gegen § 573 Abs. 3 BGB unwirksam.(Rn.4)
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