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19 W 75/22•KG Berlin 19. Zivilsenat, 2022-06-22, 19 W 75/22
19 W 75/22Obergericht / Civil Chamber 1922.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-22
Aktenzeichen: 19 W 75/22
ECLI: ECLI:DE:KG:2022:0622.19W75.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Rechtskraft: ja
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kreuzberg vom 04.03.2022 wird auf seine Kosten nach einem Geschäftswert von 175.000 EUR zurückgewiesen.
1 Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.
2 Auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung, denen sich der Senat anschließt, wird Bezug genommen. Der Beteiligte zu 1. hat sein Rechtsmittel nicht begründet.
3 Die Kostenentscheidung folgt aus § 84 FamFG.
4 Die Wertfestsetzung hat ihre Grundlage in § 65 GNotKG.
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