Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 12. Senat, 2022-11-22, OVG 12 N 270/21

OVG 12 N 270/21Verwaltungsgericht / Division 1222.11.2022

Regest

Zur Reichweite des Ausschlussgrundes gemäß § 4 Abs 3 Nr 4 VIG bei einer Vielzahl von Einzelanträgen infolge einer hierfür auf einer Online-Plattform bereitgestellten Antragstellungsmöglichkeit. (Rn.7)

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 12. Senat — OVG 12 N 270/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-11-22

Aktenzeichen: OVG 12 N 270/21

ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2022:1122.OVG12N270.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Zur Reichweite des Ausschlussgrundes gemäß § 4 Abs 3 Nr 4 VIG bei einer Vielzahl von Einzelanträgen infolge einer hierfür auf einer Online-Plattform bereitgestellten Antragstellungsmöglichkeit. (Rn.7)

Orientierungssatz

Die Frage, ob der Ausschlussgrund des VIG § 4 Abs 3 Nr 4, wonach der Informationsantrag abgelehnt werden soll, soweit durch die Bearbeitung des Antrags die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt würde, auch dann erfüllt ist, wenn zwar nicht der einzelne konkrete Informationsantrag zu einer solchen Beeinträchtigung führt, wohl aber die Vielzahl im Rahmen einer „Kampagne“ gestellter Anträge, ist zu verneinen.(Rn.7)

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