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63 O 213/20•LG Berlin 63. Zivilkammer, 2022-04-08, 63 O 213/20
63 O 213/20Kantonsgericht08.04.2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-08
Aktenzeichen: 63 O 213/20
ECLI: ECLI:DE:LGBE:2022:0408.63O213.20.00
Dokumenttyp: Versäumnisurteil
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Schadensersatz in Höhe von 2.011,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.3.2021 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.3.2021 zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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