LG Berlin 63. Zivilkammer, 2022-04-08, 63 O 213/20

63 O 213/20Kantonsgericht08.04.2022

Gesamter Gesetzestext

LG Berlin 63. Zivilkammer — 63 O 213/20 — Versäumnisurteil

Entscheidungsdatum: 2022-04-08

Aktenzeichen: 63 O 213/20

ECLI: ECLI:DE:LGBE:2022:0408.63O213.20.00

Dokumenttyp: Versäumnisurteil

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Schadensersatz in Höhe von 2.011,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.3.2021 zu zahlen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.3.2021 zu zahlen.

  3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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