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L 26 BA 7/20•Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 26. Senat, 2022-03-01, L 26 BA 7/20
L 26 BA 7/20Sozialversicherungsgericht / Division 2601.03.2022
Die für einen Wirtschaftsbetrieb, der in eigenem Namen medizinische Fortbildungen im Rahmen strikt vorgegebener Kursformate anbietet und durchführt, als Kurskoordinatorin aufgrund entsprechender Rahmen- und Einzelverträge Tätige ist als abhängig Beschäftigte versicherungspflichtig, wenn sie fremdbestimmt in die Arbeitsorganisation des Betriebs eingebunden ist, weil sie keine wesentlichen Gestaltungsspielräume hat und darüber hinaus kein erhebliches Unternehmerrisiko trägt. (Rn.37) (Rn.38)
Entscheidungsdatum: 2022-03-01
Aktenzeichen: L 26 BA 7/20
ECLI: ECLI:DE:LSGBEBB:2022:0301.L26BA7.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 2 Abs 2 Nr 1 SGB 4, § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a Abs 1 S 1 SGB 4
Die für einen Wirtschaftsbetrieb, der in eigenem Namen medizinische Fortbildungen im Rahmen strikt vorgegebener Kursformate anbietet und durchführt, als Kurskoordinatorin aufgrund entsprechender Rahmen- und Einzelverträge Tätige ist als abhängig Beschäftigte versicherungspflichtig, wenn sie fremdbestimmt in die Arbeitsorganisation des Betriebs eingebunden ist, weil sie keine wesentlichen Gestaltungsspielräume hat und darüber hinaus kein erhebliches Unternehmerrisiko trägt. (Rn.37) (Rn.38)
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