LG Berlin 67. Zivilkammer, 2021-07-13, 67 S 101/21

67 S 101/21Kantonsgericht13.07.2021

Regest

Eine Berufung, die ausschließliche offensichtliche Rechenfehler des angefochtenen Urteils rügt, ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig. (Rn.1)

Gesamter Gesetzestext

LG Berlin 67. Zivilkammer — 67 S 101/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-13

Aktenzeichen: 67 S 101/21

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Eine Berufung, die ausschließliche offensichtliche Rechenfehler des angefochtenen Urteils rügt, ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig. (Rn.1)

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