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OVG 5 S 44/20•Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 5. Senat, 2020-11-11, OVG 5 S 44/20
OVG 5 S 44/20Verwaltungsgericht / 5. Abteilung11.11.2020
Es besteht für das SS 2020 kein Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Charité im ersten Fachsemester innerkapazitär sowie außerhalb der durch die festgesetzte Zulassungszahl bestimmten Ausbildungskapazität. (Rn.14)
Entscheidungsdatum: 2020-11-11
Aktenzeichen: OVG 5 S 44/20
ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2020:1111.OVG5S44.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: Art 12 Abs 1 GG, § 9 HSchulZulG BE 2019, § 41 ÄApprO, Art 6 HSchulZulStVtr BE 2008, § 1a KapV BE 1994 ... mehr
Es besteht für das SS 2020 kein Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Charité im ersten Fachsemester innerkapazitär sowie außerhalb der durch die festgesetzte Zulassungszahl bestimmten Ausbildungskapazität. (Rn.14)
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