Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 5. Senat, 2020-11-11, OVG 5 S 44/20

OVG 5 S 44/20Verwaltungsgericht / 5. Abteilung11.11.2020

Regest

Es besteht für das SS 2020 kein Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Charité im ersten Fachsemester innerkapazitär sowie außerhalb der durch die festgesetzte Zulassungszahl bestimmten Ausbildungskapazität. (Rn.14)

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 5. Senat — OVG 5 S 44/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-11

Aktenzeichen: OVG 5 S 44/20

ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2020:1111.OVG5S44.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: Art 12 Abs 1 GG, § 9 HSchulZulG BE 2019, § 41 ÄApprO, Art 6 HSchulZulStVtr BE 2008, § 1a KapV BE 1994 ... mehr

Orientierungssatz

Es besteht für das SS 2020 kein Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Charité im ersten Fachsemester innerkapazitär sowie außerhalb der durch die festgesetzte Zulassungszahl bestimmten Ausbildungskapazität. (Rn.14)

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