LG Berlin 27. Zivilkammer, 2019-10-31, 27 O 185/19

27 O 185/19Kantonsgericht31.10.2019

Regest

Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung eines Bildnisses im Rahmen eines Aktionskunst-Beitrags, gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG im Internet.

Gesamter Gesetzestext

LG Berlin 27. Zivilkammer — 27 O 185/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-31

Aktenzeichen: 27 O 185/19

ECLI: ECLI:DE:LGBE:2019:1031.27O185.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 823 Abs 2 BGB, § 1004 BGB, § 22 KunstUrhG, § 23 Abs 1 Nr 4 KunstUrhG, Art 1 Abs 1 GG ... mehr

Leitsatz

Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung eines Bildnisses im Rahmen eines Aktionskunst-Beitrags, gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG im Internet.

Orientierungssatz

  1. Die Veröffentlichung eines Bildnisses im Internet im Rahmen eines Aktionskunst-Beitrags kann gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG zulässig sein, wenn die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.(Rn.40)

  2. Die Veröffentlichung des Bildes einer an einer Demonstration teilnehmenden Person, an der auch Rechtsextremisten teilnahmen, stellt keine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar. Bei der Veröffentlichung des Bildes im Rahmen eines Aktionskunstbeitrags tritt das allgemeine Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG hinter der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG zurück.(Rn.52)

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.