AG Lichtenberg, 2012-08-31, 14 C 58/12

14 C 58/12Gericht erster Instanz31.08.2012

Gesamter Gesetzestext

AG Lichtenberg — 14 C 58/12 — Vergleich

Entscheidungsdatum: 2012-08-31

Aktenzeichen: 14 C 58/12

Dokumenttyp: Vergleich

Rechtskraft: ja

Tenor

Zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche zwischen den Parteien anlässlich des Ohrlochstechens vom 16.12.2011 zahlt die Beklagte ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an die Klägerin 70,-EUR.

Die Parteien tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst und die Gerichtskosten jeweils zur Hälfte.

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