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6 U 152/15•KG Berlin 6. Zivilsenat, 2018-01-26, 6 U 152/15
6 U 152/15Obergericht / Civil Chamber 626.01.2018
Begehrt ein Versicherungsnehmer Deckungsschutz aus seiner Rechtsschutzversicherung, um einen Anspruch durchzusetzen, der auf die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags gerichtet ist, und stützt er diesen Anspruch auf die Behauptung, er sei bei Abschluss des Vertrages geschäftsunfähig gewesen, tritt der Versicherungsfall mit Abschluss des Grundstückskaufvertrages, spätestens jedenfalls mit dem Vollzug dieses Vertrages ein. (Rn.22) (Rn.23)
Entscheidungsdatum: 2018-01-26
Aktenzeichen: 6 U 152/15
ECLI: ECLI:DE:KG:2018:0126.6U152.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Rechtskraft: ja
Begehrt ein Versicherungsnehmer Deckungsschutz aus seiner Rechtsschutzversicherung, um einen Anspruch durchzusetzen, der auf die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags gerichtet ist, und stützt er diesen Anspruch auf die Behauptung, er sei bei Abschluss des Vertrages geschäftsunfähig gewesen, tritt der Versicherungsfall mit Abschluss des Grundstückskaufvertrages, spätestens jedenfalls mit dem Vollzug dieses Vertrages ein. (Rn.22) (Rn.23)
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