KG Berlin 6. Zivilsenat, 2018-01-26, 6 U 152/15

6 U 152/15Obergericht / Civil Chamber 626.01.2018

Regest

Begehrt ein Versicherungsnehmer Deckungsschutz aus seiner Rechtsschutzversicherung, um einen Anspruch durchzusetzen, der auf die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags gerichtet ist, und stützt er diesen Anspruch auf die Behauptung, er sei bei Abschluss des Vertrages geschäftsunfähig gewesen, tritt der Versicherungsfall mit Abschluss des Grundstückskaufvertrages, spätestens jedenfalls mit dem Vollzug dieses Vertrages ein. (Rn.22) (Rn.23)

Gesamter Gesetzestext

KG Berlin 6. Zivilsenat — 6 U 152/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-01-26

Aktenzeichen: 6 U 152/15

ECLI: ECLI:DE:KG:2018:0126.6U152.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Rechtskraft: ja

Leitsatz

Begehrt ein Versicherungsnehmer Deckungsschutz aus seiner Rechtsschutzversicherung, um einen Anspruch durchzusetzen, der auf die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags gerichtet ist, und stützt er diesen Anspruch auf die Behauptung, er sei bei Abschluss des Vertrages geschäftsunfähig gewesen, tritt der Versicherungsfall mit Abschluss des Grundstückskaufvertrages, spätestens jedenfalls mit dem Vollzug dieses Vertrages ein. (Rn.22) (Rn.23)

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