AG Tempelhof-Kreuzberg, 2018-05-07, 7 C 369/17

7 C 369/17Gericht erster Instanz07.05.2018

Regest

Bereits ein Durchgangszimmer reicht für die Annahme eines schlechten Schnitts. Hierfür spricht, dass der Mietspiegel 2017 als Beispiel für einen schlechten Schnitt „gefangener Raum und/oder Durchgangszimmer“ nennt, während der Mietspiegel 2015 ausdrücklich noch mehr als ein gefangenes Zimmer forderte.(Rn.25)

Gesamter Gesetzestext

AG Tempelhof-Kreuzberg — 7 C 369/17 — Entscheidung

Entscheidungsdatum: 2018-05-07

Aktenzeichen: 7 C 369/17

ECLI: ECLI:DE:AGBETK:2018:0507.7C369.17.00

Dokumenttyp: Entscheidung

Normen: § 558 BGB, § 558b BGB

Rechtskraft: ja

Orientierungssatz

Bereits ein Durchgangszimmer reicht für die Annahme eines schlechten Schnitts. Hierfür spricht, dass der Mietspiegel 2017 als Beispiel für einen schlechten Schnitt „gefangener Raum und/oder Durchgangszimmer“ nennt, während der Mietspiegel 2015 ausdrücklich noch mehr als ein gefangenes Zimmer forderte.(Rn.25)

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