VG Berlin 28. Kammer, 2018-11-29, 28 K 521.17 A

28 K 521.17 AVerwaltungsgericht / Chamber 2829.11.2018

Regest

Die willkürliche Inhaftierung, Misshandlung und Vergewaltigung einer eritreischen Staatsangehörigen kann eine Vorverfolgung im Sinne von Art. 4 Abs. 4 der Qualifikationsrichtlinie begründen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für die Zuschreibung einer politischen Gegnerschaft aufgrund einer außergewöhnlichen Härte der Verfolgungshandlung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit vorliegen.

Gesamter Gesetzestext

VG Berlin 28. Kammer — 28 K 521.17 A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-29

Aktenzeichen: 28 K 521.17 A

ECLI: ECLI:DE:VGBE:2018:1129.VG28K521.17A.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: Art 3 MRK, § 3 AsylVfG 1992, § 3a AsylVfG 1992, § 3b AsylVfG 1992, Art 4 Abs 4 EURL 95/2011

Leitsatz

Die willkürliche Inhaftierung, Misshandlung und Vergewaltigung einer eritreischen Staatsangehörigen kann eine Vorverfolgung im Sinne von Art. 4 Abs. 4 der Qualifikationsrichtlinie begründen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für die Zuschreibung einer politischen Gegnerschaft aufgrund einer außergewöhnlichen Härte der Verfolgungshandlung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit vorliegen.

Orientierungssatz

Einzelfall; Zuerkennung politischer Verfolgung; Eritea; Haftstrafe; Vorverfolgung

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.