VG Berlin 4. Kammer, 2018-01-24, 4 L 518.17

4 L 518.17Verwaltungsgericht / 4. Kammer24.01.2018

Regest

1. Kommt der Fahrerlaubnisinhaber der Anordnung einer Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, kann die Behörde die Fahrerlaubnis grundsätzlich entziehen.(Rn.14) 2. Die Zustellung der Anordnung eines Aufbauseminars an ausbildungsbedingt abwesenden Fahrerlaubnisinhaber, der mit seinen Eltern zusammenlebt, kann grundsätzlich durch Einlegung des Schriftstückes in den Briefkasten erfolgen. Insoweit liegt eine Aufgabe der Wohnung aufgrund der vorübergehenden Abwesenheit des Adressaten wegen eines Praktikums im Ausland nicht vor. Das gilt erst recht, wenn Familienangehörige in der Wohnung verbleiben.(Rn.15) (Rn.16)

Gesamter Gesetzestext

VG Berlin 4. Kammer — 4 L 518.17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-01-24

Aktenzeichen: 4 L 518.17

ECLI: ECLI:DE:VGBE:2018:0124.VG4L518.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 2a Abs 2 S 1 Nr 1 StVG, § 2a Abs 3 StVG, § 2a Abs 6 StVG, § 7 VwVfG BE, § 3 Abs 2 S 1 VwZG ... mehr

Orientierungssatz

  1. Kommt der Fahrerlaubnisinhaber der Anordnung einer Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, kann die Behörde die Fahrerlaubnis grundsätzlich entziehen.(Rn.14)

  2. Die Zustellung der Anordnung eines Aufbauseminars an ausbildungsbedingt abwesenden Fahrerlaubnisinhaber, der mit seinen Eltern zusammenlebt, kann grundsätzlich durch Einlegung des Schriftstückes in den Briefkasten erfolgen. Insoweit liegt eine Aufgabe der Wohnung aufgrund der vorübergehenden Abwesenheit des Adressaten wegen eines Praktikums im Ausland nicht vor. Das gilt erst recht, wenn Familienangehörige in der Wohnung verbleiben.(Rn.15) (Rn.16)

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