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OVG 6 N 30.16•Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 6. Senat, 2018-01-24, OVG 6 N 30.16
OVG 6 N 30.16Verwaltungsgericht / 6. Abteilung24.01.2018
1. Einzelfall des Widerrufs eines auf die Schaffung von Arbeitsplätzen gerichteten Zuwendungsbescheides und des Widerrufs der Zuwendung selbst.(Rn.1) 2. Der Zweck des § 49a Abs. 3 VwVfG wird wesentlich durch den Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung geprägt.(Rn.16) 3. Der Rückforderungsbetrag muss nicht in jedem Fall verzinst werden.(Rn.16)
Entscheidungsdatum: 2018-01-24
Aktenzeichen: OVG 6 N 30.16
ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2018:0124.OVG6N30.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 49 VwVfG, § 49a VwVfG
Einzelfall des Widerrufs eines auf die Schaffung von Arbeitsplätzen gerichteten Zuwendungsbescheides und des Widerrufs der Zuwendung selbst.(Rn.1)
Der Zweck des § 49a Abs. 3 VwVfG wird wesentlich durch den Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung geprägt.(Rn.16)
Der Rückforderungsbetrag muss nicht in jedem Fall verzinst werden.(Rn.16)
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