AG Schöneberg, 2016-11-07, 71b III 433/16

71b III 433/16Gericht erster Instanz07.11.2016

Gesamter Gesetzestext

AG Schöneberg — 71b III 433/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-11-07

Aktenzeichen: 71b III 433/16

Dokumenttyp: Beschluss

Rechtskraft: ja

Tenor

Der Verfahrenskostenhilfeantrag des Antragstellers vom 30.06.2016 wird zurückgewiesen.

Gründe

1 Der beabsichtigte Antrag hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 ZPO). Auf die Gründe des Beschlusses vom 07.11.2016 wird Bezug genommen.

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