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157/08•Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, 2008-12-16, 157/08
157/08Verfassungsgericht16.12.2008
Das Verfahren ist nach Rücknahme der Verfassungsbeschwerde einzustellen. (Rn.1) Verfahrensgang vorgehend VG Berlin, 15. Oktober 2008, VG 26 A 209.08, Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-12-16
Aktenzeichen: 157/08
Dokumenttyp: Beschluss
Rechtskraft: ja
Das Verfahren ist nach Rücknahme der Verfassungsbeschwerde einzustellen. (Rn.1)
Verfahrensgang
vorgehend VG Berlin, 15. Oktober 2008, VG 26 A 209.08, Beschluss
Das Verfahren wird eingestellt.
Das Verfahren ist gerichtskostenfrei.
Auslagen werden nicht erstattet.
1 Nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 2. Dezember 2008 seine Verfassungsbeschwerde zurückgenommen hat, ist das Verfahren einzustellen.
2 Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 33, 34 VerfGHG.
3 Mit dieser Entscheidung ist das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof abgeschlossen.
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