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14/08•Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, 2008-12-16, 14/08
14/08Verfassungsgericht16.12.2008
Einstellung des Verfahrens nach Rücknahme der Verfassungsbeschwerde.(Rn.1) Verfahrensgang vorgehend AG Neukölln, 9. Januar 2008, 10 C 347/07, Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-16
Aktenzeichen: 14/08
Dokumenttyp: Beschluss
Rechtskraft: ja
Einstellung des Verfahrens nach Rücknahme der Verfassungsbeschwerde.(Rn.1)
Verfahrensgang
vorgehend AG Neukölln, 9. Januar 2008, 10 C 347/07, Anerkenntnisurteil
Das Verfahren wird eingestellt.
Das Verfahren ist gerichtskostenfrei.
Auslagen werden nicht erstattet.
1 Nachdem die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 22. November 2008 ihre Verfassungsbeschwerde zurückgenommen hat, ist das Verfahren einzustellen.
2 Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 33, 34 VerfGHG.
3 Mit dieser Entscheidung ist das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof abgeschlossen.
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