Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, 2008-12-16, 14/08

14/08Verfassungsgericht16.12.2008

Regest

Einstellung des Verfahrens nach Rücknahme der Verfassungsbeschwerde.(Rn.1) Verfahrensgang vorgehend AG Neukölln, 9. Januar 2008, 10 C 347/07, Anerkenntnisurteil

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin — 14/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-12-16

Aktenzeichen: 14/08

Dokumenttyp: Beschluss

Rechtskraft: ja

Orientierungssatz

Einstellung des Verfahrens nach Rücknahme der Verfassungsbeschwerde.(Rn.1)

Verfahrensgang

vorgehend AG Neukölln, 9. Januar 2008, 10 C 347/07, Anerkenntnisurteil

Tenor

  1. Das Verfahren wird eingestellt.

  2. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei.

  3. Auslagen werden nicht erstattet.

Gründe

1 Nachdem die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 22. November 2008 ihre Verfassungsbeschwerde zurückgenommen hat, ist das Verfahren einzustellen.

2 Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 33, 34 VerfGHG.

3 Mit dieser Entscheidung ist das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof abgeschlossen.

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