KG Berlin 1. Zivilsenat, 2017-01-03, 1 W 483/16

1 W 483/16Obergericht / I. Zivilkammer03.01.2017

Regest

Ist die Kindesmutter bereits verstorben, entfällt das Erfordernis ihrer Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung nach § 1595 Abs. 1 BGB. Ein förmliches Vaterschaftsfeststellungsverfahren nach § 1600d BGB ist somit nicht erforderlich.(Rn.16)

Gesamter Gesetzestext

KG Berlin 1. Zivilsenat — 1 W 483/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-01-03

Aktenzeichen: 1 W 483/16

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 1595 Abs 1 BGB, § 1600d BGB

Rechtskraft: ja

Orientierungssatz

Ist die Kindesmutter bereits verstorben, entfällt das Erfordernis ihrer Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung nach § 1595 Abs. 1 BGB. Ein förmliches Vaterschaftsfeststellungsverfahren nach § 1600d BGB ist somit nicht erforderlich.(Rn.16)

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.