projekte
1 W 483/16•KG Berlin 1. Zivilsenat, 2017-01-03, 1 W 483/16
1 W 483/16Obergericht / I. Zivilkammer03.01.2017
Ist die Kindesmutter bereits verstorben, entfällt das Erfordernis ihrer Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung nach § 1595 Abs. 1 BGB. Ein förmliches Vaterschaftsfeststellungsverfahren nach § 1600d BGB ist somit nicht erforderlich.(Rn.16)
Entscheidungsdatum: 2017-01-03
Aktenzeichen: 1 W 483/16
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 1595 Abs 1 BGB, § 1600d BGB
Rechtskraft: ja
Ist die Kindesmutter bereits verstorben, entfällt das Erfordernis ihrer Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung nach § 1595 Abs. 1 BGB. Ein förmliches Vaterschaftsfeststellungsverfahren nach § 1600d BGB ist somit nicht erforderlich.(Rn.16)
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.