KG Berlin 6. Zivilsenat, 2015-09-29, 6 U 185/13

6 U 185/13Obergericht / Civil Chamber 629.09.2015

Regest

Gehören nach den Bedingungen der Hausratversicherung zum Hausrat alle Sachen, die "dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen", sind Sachen, die der Versicherungsnehmer schon gar nicht für den eigenen Haushalt erwirbt, nicht versichert, auch wenn er sie nicht mit Gewinnerzielung weiter veräußern wollte, sondern mit dem Geld Dritter für diese erworben hat und seitdem in einem Kellerraum lagert.(Rn.6)

Gesamter Gesetzestext

KG Berlin 6. Zivilsenat — 6 U 185/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-09-29

Aktenzeichen: 6 U 185/13

ECLI: ECLI:DE:KG:2015:0929.6U185.13.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Rechtskraft: ja

Leitsatz

Gehören nach den Bedingungen der Hausratversicherung zum Hausrat alle Sachen, die "dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen", sind Sachen, die der Versicherungsnehmer schon gar nicht für den eigenen Haushalt erwirbt, nicht versichert, auch wenn er sie nicht mit Gewinnerzielung weiter veräußern wollte, sondern mit dem Geld Dritter für diese erworben hat und seitdem in einem Kellerraum lagert.(Rn.6)

Orientierungssatz

Erledigt durch Rücknahme der Berufung.

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