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6 C 64/16•AG Pankow-Weißensee, 2016-08-05, 6 C 64/16
6 C 64/16Gericht erster Instanz05.08.2016
1. Wird die Zustimmung eines Mieters nach § 558 b I BGB von dem Vermieter in einem Schreiben erbeten, führt dies nicht dazu, dass darin auch ein Fernabsatzgeschäft zu sehen ist.(Rn.11) 2. Die ausdrücklichen gesetzlichen Vorgaben für den tatsächlichen Ablauf im Falle eines Zustimmungsbegehrens eines Vermieters würde bei Annahme eines Widerrufsrechts des Mieters zu einem gesetzlich gewollten Fall eines venire contra factum proprium führen, was weder dem Willen des Gesetzgebers noch dem Zweck des Gesetzes selbst entsprechen kann.(Rn.12)
Entscheidungsdatum: 2016-08-05
Aktenzeichen: 6 C 64/16
ECLI: ECLI:DE:AGBEPW:2016:0805.6C64.16.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 312c Abs 1 BGB, § 312c Abs 2 BGB, § 558a BGB, § 558b Abs 2 BGB
Wird die Zustimmung eines Mieters nach § 558 b I BGB von dem Vermieter in einem Schreiben erbeten, führt dies nicht dazu, dass darin auch ein Fernabsatzgeschäft zu sehen ist.(Rn.11)
Die ausdrücklichen gesetzlichen Vorgaben für den tatsächlichen Ablauf im Falle eines Zustimmungsbegehrens eines Vermieters würde bei Annahme eines Widerrufsrechts des Mieters zu einem gesetzlich gewollten Fall eines venire contra factum proprium führen, was weder dem Willen des Gesetzgebers noch dem Zweck des Gesetzes selbst entsprechen kann.(Rn.12)
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