Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 6. Senat, 2017-01-04, OVG 6 M 88.16

OVG 6 M 88.16Verwaltungsgericht / 6. Abteilung04.01.2017

Regest

Um die Indizwirkung für einen Rechtsmissbrauch bei einer zeitnah zur Beantragung von Ausbildungsförderung erfolgten Vermögensübertragung auszuräumen, bedarf es der Darlegung schlüssiger und nachvollziehbarer Gründe, die das behauptete Vorgehen plausibel erscheinen lassen. (Rn.5)

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 6. Senat — OVG 6 M 88.16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-01-04

Aktenzeichen: OVG 6 M 88.16

ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2017:0104.OVG6M88.16.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Um die Indizwirkung für einen Rechtsmissbrauch bei einer zeitnah zur Beantragung von Ausbildungsförderung erfolgten Vermögensübertragung auszuräumen, bedarf es der Darlegung schlüssiger und nachvollziehbarer Gründe, die das behauptete Vorgehen plausibel erscheinen lassen. (Rn.5)

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